Suche KONTAKT Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz Hausanschrift: Rathausstraße 2-4 56637 Plaidt Postfach 1216 56632 Plaidt Service Links | NamensänderungAllgemeinesIn
der Bundesrepublik Deutschland wird das Namensrecht vom Grundsatz der
Namenskontinuität beherrscht, d.h. das Namensänderungen nur in einem
engen Umfang gewährt werden. Namensänderungen durch ErklärungWie aus der Überschrift schon hervorgeht, handelt es sich um Namenserklärungen die die Beteiligten / sorgeberechtigen Eltern selbst, durch Abgabe einer Erklärung vornehmen können. Bei diesen Erklärungen handelt sich also um rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, durch welche die jeweils berechtigten Ehegatten / sorgeberechtigten Eltern eine Namensführung unmittelbar gestalten. Hierzu zählen
Namensänderung durch eine BehördeBei
dieser Art von Namensänderung, oft auch behördliche oder
öffentlich-rechtliche Namensänderung genannt, obliegt es einer Behörde
zu prüfen und zu entscheiden, ob eine gewünschte Namensänderung erfolgen
kann. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde im Bereich der VG Pellenz seit dem 01.01.2011 dem Standesamt übertragen. Es handelt sich dennoch um keine standesamtliche Aufgabe; sie wird vielmehr von den bearbeitenden Standesbeamten in ihrer Eigenschaft als Bedienstete der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz wahrgenommen. Soweit Sie Ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Pellenz haben und Fragen zur behördlichen Namensänderung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir empfehlen Ihnen ohnehin sich vor Antragstellung hier bei uns beraten zu lassen. |