Absetzung von Gebühren bei Großviehhaltung und/oder Pflanzenschutzspritzungen


Nach den geltenden Bestimmungen der Verbandsgemeinde Pellenz können bei der Berechnung der Kanalgebühren (Schmutzwasser) Absetzungen für Großviehhaltung erfolgen, soweit ein Mindestverbrauch je Haushaltsangehöriger und Jahr überschritten wird.
Als Großvieh gelten: Pferde, Rinder und Schweine.

Wichtig hierbei ist die Tatsache, dass eine Absetzung nur auf besonderen Antrag erfolgen kann. Dieser Antrag für die Gebührenabrechnung 2024 muss spätestens am 29. Januar 2025 bei den Verbandsgemeindewerken Pellenz gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Antragsvordrucke können hier heruntergeladen bzw. bei der Verbandsgemeinde Pellenz, unter den Telefonnummern 02632/299-512 oder 02632/299-131 angefordert werden.

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