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Ab Montag, 13.09.2021 gilt Corona-Warnstufe 1
Die Sieben-Tage-Inzidenz gilt demnach nicht mehr allein maßgeblich für Einschränkungen. Basierend auf den erstmals vom Landesuntersuchungsamt unter unter www.lua.rlp.de veröffentlichten Leitindikatoren (Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) gilt für den Landkreis Mayen-Koblenz ab Montag, 13. September, die Warnstufte 1. Zur Ermittlung der Einordnung wurden die drei unmittelbar vor dem 12. September liegenden Werktage mitgezählt.
Ab Montag gelten im Landkreis gemäß Warnstufe 1 der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung nachfolgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum:
25 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt)
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:
250 nicht-immunisierte Personen, dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre
Veranstaltungen im Freien:
1.000 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 500 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen
Sport (Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich):
Maximal 25 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre
Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht (im Innen- und Außenbereich):
Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre
Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur:
Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre
Alle weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind nachzulesen unter der Internetadresse https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/