!! Achtung !! ABZOCKE beim Kirchenaustritt


Da vieles bereits im Internet geregelt werden kann, suggerieren Internetseiten wie z.B.: „kirchen-austritt.online“, „kirchenaustritt-digital-beantragen.de“ oder auch „kirchenaustritt-online-beantragen.info“, dass Sie den Kirchenaustritt ganz einfach Online beantragen können. Sie tragen auf diesen Seiten Ihre Daten in ein Formular ein und der Anbieter „sendet“ diesen Antrag per Brief an Sie nach Hause. Es erfolgt noch nicht einmal eine Weiterleitung an die Behörden. Im Grunde bekommen Sie Ihren eigenen Antrag „zugeschickt“. Dafür wird in den meisten Fällen eine Gebühr in Höhe von 29,90 EUR erhoben.

Fallen Sie nicht darauf rein.

Ein Kirchenaustritt kann in Rheinland-Pfalz nur persönlich (auch nicht mit Vollmacht) bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsverwaltung oder einem Notar abgegeben werden. Für den Kirchenaustritt fallen Gebühren in Höhe von 30,00 EUR an.

Daher raten wir Ihnen, sich NICHT auf solche Angebote einzulassen. Informieren Sie sich HIER, wie Sie Ihren Kirchenaustritt SICHER erklären können.

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