VG Pellenz startet Förderprogramm für PV-Balkonkraftwerke


Ab 1. März 2025 haben die Einwohner der VG Pellenz die Möglichkeit, eine einmalige Förderung von bis zu 150 Euro für die Anschaffung eines Photovoltaik-Balkonkraftwerks zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist es, private Haushalte bei der Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen und zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beizutragen.

Anträge können ab dem 1. März 2025 über die Website der Verbandsgemeinde Pellenz gestellt werden. Der Fördertopf umfasst 25.000 Euro, was etwa 160 Anlagen entspricht. Das Förderprogramm ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das den Ausbau erneuerbarer Energien und die Verringerung von Treibhausgasen fördern soll.

„Wir möchten aus den erhaltenen KIPKI-Fördermitteln des Landes einen Teil des Geldes in Form einer individuellen Förderung an die Bürgerinnen und Bürger in der VG Pellenz weitergeben. Balkonkraftwerke bieten eine praktische Möglichkeit, den eigenen Strombedarf zu reduzieren, damit Kosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, was sie zu einer erschwinglichen Option für viele Haushalte macht. Mit unserer Förderung wird der Einstieg in die private Stromerzeugung noch attraktiver“, erläutert Bürgermeister Sebastian Busch.

Mit der Förderung der Stecker-Photovoltaik-Anlagen reagiert die VG Pellenz auch auf aktuelle Entwicklungen. Im Mai 2024 hatten Bundestag und Bundesrat Erleichterungen für die Technologien auf den Weg gebracht. So dürfen die Anlagen nun leistungsfähiger sein. Bis zu einer installierten Leistung von zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt gilt eine vereinfachte Anmeldung. Außerdem kann die PV-Anlage mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden. Trotz des grundsätzlichen Rechts von Mietern auf die Installation von Balkonkraftwerken, muss jedoch weiterhin die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dieser darf die Nutzung jedoch nur in Ausnahmefällen ablehnen. Eine offizielle Registrierung ist nur noch im Marktstammdatenregister notwendig, die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Mini-Solaranlagen können auf Balkonen, Garagen, Carports oder Terrassen installiert werden.

Die Fördertopf ist auf 25.000 Euro begrenzt. Es gilt das Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Interessierte sollten sich daher frühzeitig informieren, um von dem Programm profitieren zu können. Förderfähig sind nur Anlagen, die im Zeitraum 01. März 2025 bis 31. Dezember 2025 gekauft und ordnungsgemäß angemeldet werden. Jeder Haushalt kann pro Anlage nur einen Förderantrag stellen. Den Antrag, die Förderrichtlinie und weitere Informationen finden Sie hier.

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