Förderprogramm Re-Opening


In Ergänzung der umfangreichen Unterstützungsangebote von Bund und Land fördert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein (WFG) Marketingaufwendungen in Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel. Subventioniert werden nur gemeinsame Maßnahmen, einzelbetriebliche Unterstützungen sind ausgeschlossen. „Unternehmen können sich zu einer konkreten Maßnahme zusammenschließen. Aber auch bestehende Zusammenschlüsse wie Werbe-gemeinschaften, Stadtmarketinggesellschaften oder touristische Kooperationen sind antragsberechtigt“, erklärt WFG-Geschäftsführer Henning Schröder.

Der dahinterliegende Gedanke: Bei dem Weg aus dem Lockdown sind mehr denn je Kreativität und Werbemaßnahmen gefragt, um auf aktuelle Angebote aufmerksam zu machen. Mit einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt die WFG Maßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Ende des Lockdowns stehen. Je bunter, vielfältiger und kreativer, umso besser. „Vielleicht sogar auch branchenübergreifend in Einzelhandel und Gastronomie. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 7.500 Euro pro Antrag gibt die WFG dazu“, sagt Schröder. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 1.000 Euro. Neben klassischen Werbeanzeigen sind auch Agenturaufwendungen, Social-Media-Kampagnen oder Werbemittel förderfähig.

„Der Lockdown hat Gastronomie und Einzelhandel von Beginn an besonders hart getroffen, da entgangene Geschäfte größtenteils nicht wieder aufgeholt werden können. Die WFG hat auf erkennbare Lücken in der Förderkulisse reagiert und weitere Unterstützungen für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Ich hoffe, dass wir mit dem Förderprogramm für einen Aufschwung in unserer heimischen Wirtschaft sorgen können“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

Die Antragsunterlagen sowie die genauen Förderrichtlinien sind auf der Homepage der Wirtschaftsförderungsgesellschaft www.wfg-myk.de zu finden. Eine Beantragung ist ab dem 19.05.2020 möglich

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