Grundsteuerreform – Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen


Die Steuerverwaltung sendet im Regelfall allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie von verpachteten Flächen (ehemals bezeichnet als Stückländereien) im August 2022 ein Informationsschreiben zu. Dieser Service dient als Hilfestellung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Diesem Schreiben ist ein Datenstammblatt mit den der Steuerverwaltung vorliegenden Liegenschafts-/Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz sowie eine Erläuterung zum Ausfüllen der Erklärungen beigefügt.

Finanzämter raten, Informationsschreiben abzuwarten

Erklärungspflichtige sollten zunächst diese Ausfüllhilfe abwarten, bevor sie dem jeweils zuständigen Finanzamt alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben anhand der sog. Feststellungserklärung zuleiten. .
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen. Darin stehen unter der Rubrik „Grundsteuer“ der Hauptvordruck (GW 1) und die Anlagen zur Land- und Forstwirtschaft (Anlagen GW 3 und ggf. GW 3a) zur Verfügung.  

Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe dieser Vordrucke in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022. Die Frist kann auf Antrag an das zuständige Finanzamt im Einzelfall verlängert werden.

 

Folgende Daten werden für land- und forstwirtschaftliches Vermögen bereitgestellt:

Das Datenstammblatt für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz enthält Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022, wie z.B.:

  • Aktenzeichen,
  • Lagebezeichnung,
  • Gemeinde,
  • Gemarkung und Gemarkungsnummer,
  • Flurstückskennzeichen,
  • amtliche Fläche,
  • Art der Nutzung nach gesetzlicher Klassifizierung sowie
  • Ertragsmesszahl.

 

Folgende Daten müssen, soweit im Einzelfall erforderlich, unter anderem von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst ermittelt werden:

  • Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude,
  • Tierbestände,
  • Durchflussmenge in l/s (Teichwirtschaft) sowie
  • Angaben zu Grundsteuerbefreiungen.

 

Soweit die Angaben im Datenstammblatt aus Sicht der Erklärungspflichtigen zutreffend sind, können die entsprechenden Daten in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden.

 

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, die bis Mitte September 2022 kein Informationsschreiben (zzgl. Datenstammblatt als Ausfüllhilfe) erhalten haben, jedoch ein solches erwarten, wenden sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Sofern mit der Anfertigung der Erklärung Angehörige der steuerberatenden Berufe beauftragt werden, sollte das Informationsschreiben (zzgl. Datenstammblatt als Ausfüllhilfe) dorthin weitergeleitet werden.

Weitere Informationen, insbesondere FAQs zu häufigen Fragen und Antworten sowie Klickanleitungen zum Ausfüllen der ELSTER-Formulare finden sich unter:

www.fin-rlp.de/grundsteuer

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.