Information


Seit einigen Tagen kursiert ein Video im Internet zu einer Beantragung eines Personalausweises. Hier wird ein unzutreffender Eindruck zum verwehrten Zugang zur Verbandsgemeindeverwaltung erweckt. Bürgerinnen und Bürger, die die Verbandsgemeindeverwaltung besuchen, müssen bei Zutritt zum Verwaltungsgebäude erklären, ob sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID19-infizierten Personen hatten oder sich in diesem Zeitraum in einem Risikogebiet entsprechend der tagesaktuellen Einstufung des Robert-Koch-Institutes aufgehalten haben. Soweit aufgrund dieser Angaben ein Zutritt nicht möglich ist, werden bürgerfreundliche Lösungen angestrebt.
In Fällen von Personalausweisbeantragungen - hier ist eine persönliche Vorsprache wegen z.B. der Abnahme von Fingerabdrücken und/oder der persönlichen Antragsunterschrift zwingend erforderlich - wird ein späterer Vorsprachetermin vereinbart und für die Übergangszeit eine Meldebescheinigung mit entsprechendem Hinweis ausgestellt.

Über diese Umstände wurde der Filmende vor Beginn seiner Aufzeichnungen ebenso aufgeklärt, wie darüber, dass das unbefugte Abfilmen von Mitarbeitern der Verbandsgemeinde ebenfalls zu unterlassen ist. Wie sich aus dem Video ergibt, hielt sich der Filmende nicht an diese Vorgabe, sodass eine weitere Bearbeitung seines Anliegens unter diesen Umständen nicht möglich war.

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