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Informationen für Unternehmen
Um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige zusätzlich finanziell während der Krise zu entlasten, ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge - vorerst bis April 2020 - vereinfacht möglich. Dies machte der GKV-Spitzenverband am 25.03.2020 in einer Pressemitteilung bekannt.
Eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge kann jedoch erst nach Ausschöpfung anderer Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern gewährt werden.
Die Beantragung erfolgt formlos bei der jeweils zuständigen Krankenkasse unter Bezug auf § 76 SGB IV und die Notlage. Die entsprechende Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.