Landtagswahl am 14. März 2021


Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Zeit vom 03. bis zum 08. Februar 2021 werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab dem 08. Februar die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich, durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz (Rathausstraße 2-4, 56637 Plaidt),
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Pellenz (www.pellenz.de),
  4. per Fax an 02632/299-660 oder
  5. durch einfache E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz (wahlen@pellenz.de).

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, den oder die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Pellenz infolge der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen ist und Stimmberechtigte nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung einzeln eingelassen werden können.

Infolgedessen bittet die Verwaltung möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen.

Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz schicken oder bis 18 Uhr des Wahltages, dem 14. März 2021, unmittelbar in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes (Rathausstraße 2-4, 56637 Plaidt) oder des Rathauses Ihrer jeweiligen Ortsgemeinde einwerfen.  Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Am Tag der Wahl kann der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Die diesjährige Wahl des rheinland-pfälzischen Landtages steht aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie für uns alle unter ganz besonderen Vorzeichen. Doch ungeachtet aller Umstände und Einschränkungen, welche die aktuelle Situation für unsere gesamte Bevölkerung mit sich bringt, ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben. Denn das Wahlrecht ist eines der wertvollsten Rechte einer Demokratie. Nutzen Sie dieses Recht, denn auf Ihre Stimme kommt es an!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Klaus Bell
Bürgermeister

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