Verwaltungsleistungen stehen auch digital zur Verfügung


Eine moderne und bürgernahe öffentliche Verwaltung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) wurden 2017 die Weichen in Richtung einer digitalen öffentlichen Verwaltung gestellt. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis spätestens Ende des Jahres 2022 Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch elektronisch anzubieten. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung weiter an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen einer vom Digitalverband Bitkom in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage stimmten 66 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass die Corona-Pan­demie die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt.

Bei der Verbandgemeinde Pellenz ist die digitale Transformation der Verwaltung in den vergangenen Jahren weit vorangeschritten. Den Bürgerinnen und Bürgern der fünf Pellenzgemeinden werden von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung zahlreiche Verwaltungsleistungen auch digital angeboten. Zur Verfügung stehen insbesondere Leistungen des Bürgerbüros. So können die Bürgerinnen und Bürger unter anderem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden über die Internetseite der Verbandsgemeinde Pellenz anfordern. Dort besteht zudem die Möglichkeit, im Vorfeld der Inanspruchnahme dieser Leistungen detaillierte Informationen – zum Beispiel zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme, zum Ablauf des Verfahrens sowie zu den anfallenden Gebühren – nachzulesen. Die Antragsformulare für die Anforderung von Urkunden können online ausgefüllt und elektronisch an das Standesamt der Verbandsgemeinde übermittelt werden. Weitere Leistungen des Bür­gerbüros, die auch digital angeboten werden, sind die Ausstellung von Meldebescheinigungen sowie die Erteilung von Melderegisterauskünften, zudem können die Bürgerinnen und Bürger die Einrichtung einer Auskunfts- oder einer Übermittlungssperre im Melderegister online beantragen. Beispielhaft hierzu die Beantragung einer Meldebescheinigung in drei Screenshots:

 

 

Neben den Leistungen des Bürgerbüros stehen weitere Verwaltungsleistungen auch digital zur Verfügung. Anträge auf Leistungen der Grundsicherung und bei Erwerbsminderung können online ausgefüllt und elektronisch an das Sozialamt der Verbandsgemeinde übermittelt werden. Bauherren aus den Pellenzgemeinden können sowohl den Antrag auf Baugenehmigung als auch die erforderlichen Bauunterlagen auf elektronischem Weg dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung zukommen lassen. Auch den Gewerbetreibenden in der Verbandsgemeinde stehen Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung, unter anderem kann die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt online vorgenommen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern der fünf Pellenzgemeinden werden insgesamt rund 80 Verwaltungsleistungen auch in digitaler Form angeboten, die auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter dem Menüpunkt „Bürgerservice“ in der „Formularübersicht von A – Z“ aufgelistet sind.

Aus Sicht von Bürgermeister Klaus Bell hat die Corona-Pandemie noch einmal den hohen Stellenwert der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung aufgezeigt. „In den vergangenen Monaten wurde uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Wenn der persönliche Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung nur in eingeschränkter Form erfolgen kann, ist es unerlässlich, dass die Leistungen der öffentlichen Verwaltung uneingeschränkt zur Verfügung stehen“, erläutert Klaus Bell. Er sieht die Verbandsgemeinde Pellenz auf einem sehr guten Weg in Richtung einer digitalen Verwaltung, wichtige Schritte wurden in den vergangenen Jahren erfolgreich absolviert. „Hinsichtlich der Digitalisierung der Verwaltung hat unsere Verbandsgemeinde einen – insbesondere im interkommunalen Vergleich – hohen Entwicklungsstand erreicht. Die Verbandsgemeindeverwaltung stellt den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Verwaltungsleistungen auch digital zur Verfügung. Dennoch gilt es, den erreichten Entwicklungsstand auszubauen, die digitale Leistungserbringung zu optimieren – zum Beispiel durch die Bereitstellung detaillierter Informationen zu jeder digital angebotenen Leistung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde – und somit die Bürgernähe der Verbandsgemeindeverwaltung weiter zu verbessern“, so Klaus Bell.

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