VG Pellenz beschließt kommunale Wärmeplanung


Die sogenannte „Kommunale Wärmeplanung“ (kwp) hat mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem entsprechenden Landesgesetz (Ausführungsgesetz zum WPG, „AGWPG“) einen einheitlichen Rahmen erhalten. Die KWP soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt. Die KWP ist eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die alle Kommunen in Deutschland bis zum 30. Juni 2028 erfüllen müssen.

Den Kommunen kommt für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu. Dies betrifft insbesondere die langfristigen und strategischen Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung organisiert und in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert werden soll sowie welche Infrastrukturen dazu notwendig sind.

„Wir beginnen jetzt mir der kommunalen Wärmeplanung, damit alle Beteiligten – Bevölkerung, Unternehmen, Politik, Verwaltung, Energieversorger und Investoren – Planungssicherheit und Klarheit darüber erlangen, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung vor Ort zukünftig gerechnet werden kann. Unser Ziel ist es, eine Weichenstellung für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung vorzunehmen und die Möglichkeiten, die örtlich zur Verfügung stehen, aufzuzeigen. Der Wärmeplan verpflichtet die Bürgerinnen und Bürger zu nichts und führt nicht zu einer vorzeitigen Umsetzung der GEG-Vorgaben“, erklärt Bürgermeister Sebastian Busch.

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