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115 - Behördenhotline
Behördennummer 115
Unser Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung – egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben.
Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
So können Sie uns erreichen:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr
115 (ohne Vorwahl)
+49 115 (aus dem Ausland)
+49 2632 299-0 (für Anrufe außerhalb des 115-Verbunds)
115 für Gehörlose – Gebärdentelefon
Behördenauskunft ohne Worte
Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können Sie die Behördennummer auch nutzen, wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind. Gehörlose und hörgeschädigte Beraterinnen und Berater beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen
115: Behördenauskunft ohne Worte – Das 115-Gebärdentelefon