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Informationen zum Rollstuhltaxi
Informationen zum Rollstuhltaxi
Nutzungsberechtigt im Rahmen des Rollstuhltaxis sind Personen, die auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen sind, denen ein Platzwechsel auf die eingebauten Fahrzeugsitze nicht möglich ist und die ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Pellenz haben. Hierbei gibt es keine Altersgrenze
Ziel: Steigerung der Mobilität von Rollstuhlfahrerinnen - und fahrern zur Teilnahme am sozialen Leben.
Die Förderung erfolgt für Fahrten innerhalb der Verbandsgemeinde Pellenz sowie für Fahrten von und nach Andernach.
Die Förderung von Fahrten mit dem „Rollstuhltaxi“ ist zeitlich nicht beschränkt.
Förderhöhe: Zuschuss i.H.v. 50 % des Fahrpreises, maximal 8 EUR pro Fahrt
- Der Zuschuss wird direkt vom Unternehmer, durch Abzug vom Fahrpreis, an die Nutzer weitergegeben.
- Der Zuschuss kann nur durch Vorlage des ausgefüllten Taxischeines beim Fahrer/in, gewährt werden.
Rollstuhltaxi - Teilnehmende Unternehmen:
Weißenthurm Taxi Döhrn 02637 600 650
Kruft Funkmietwagen Hansen 02652 938973
Plaidt Taxi & Verkehrsbetrieb H.G. Schneider GmbH 02632 947530
Ansprechpartner
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