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Rauchmelder
Rauchmelder retten Leben
§ 44 Abs. 7 LBauO
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind entsprechend auszustatten
Mit dieser gesetzlichen Vorschrift, seit dem Jahr 2012, ist jede Wohnung in Rheinland-Pfalz mit einem Rauchmelder zu versehen. Dank dieser Vorgabe wurden schon zahlreiche Leben geretten.
Warum Rauchmelder?
Jedes Jahr sterben über 400 Menschen bundesweit an den Folgen eines Brandes. Die meisten (2/3) werden im Schlaf überrascht. Wenn Sie keinen Rauchmelder haben, ist dies tötdlich! Denn im schlaf riechen wir nicht und können daher den beißenden Geruch des Verbrannten nicht wahrnehmen. Drei Atemzüge des giftigen Brandrauches sind ausreichend, um bewusstlos zu werden und zu ersticken!
Wer der Meinung ist, "die Hitze wird einen wecken", der ist im Irrtum! Bevor die Hitze Sie erreicht, kann es bereits zu spät sein, denn der tödliche Rauch hat sich bereits in der ganzen Wohnung ausgebreitet. Selbst wenn Sie aufmerksame Nachbarn oder auch Haustiere haben, die Sie versuchen zu wecken, kann dies zeitlich nicht ausreichen. Ihnen bleiben 4 Minuten sich in Sicherheit zu bringen. Dies schaffen Sie nur durch die Anbringung eines Rauchmelders. Durch seinen schrillen Warnton, werden Sie auch aus dem tiefsten Schlaf gerisse, so dass Sie sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen können.
Daher gibt es in jedem Jahr einen Rauchmeldertag. An diesem Tag wird auf die Gefahren eines Brandes und die frühzeitige Erkennung durch einen Rauchmelder hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr oder unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Alle verwendeten Bilder und Videos sind mit freundlicher Genehmigung von www.rauchmelder-lebensretter.de