Absetzung von Schmutzwassergebühren bei Rohrbruch


Bei einem Wasserrohrbruch innerhalb der Hausinstallation kann eine Absetzung von Schmutzwassergebühren erfolgen, wenn das ausgetretene Wasser nicht in den Kanal gelangt ist.

Damit eine Absetzung von Schmutzwassergebühren erfolgen kann, muss eine Beweissicherung nach der Feststellung und Freilegung der Rohrbruchstelle durch das Abwasserwerk der Verbandsge­meinde durchgeführt werden.

Daher bitten wir die Anschlussnehmer sich direkt mit der Verbandsgemeinde Pellenz, Fachbereich 5, Telefon 02632/299-512 oder 02632/299-131, in Verbindung zu setzen, damit durch unsere Mitarbeiter vor Ort die Schadensstelle begutachtet werden kann.

Sonstige Beweismittel können von uns nicht anerkannt werden.

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