Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept

Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept

Die Verbandsgemeinde Pellenz forciert die Starkregen- und Hochwasservorsorge in allen Ortsgemeinden und entwickelt aktuell ein örtliches Hochwasserschutzkonzept. Dabei werden alle 5 Ortsgemeinden mit einbezogen und genauer untersucht, Bürgerworkshops durchgeführt und ein Maßnahmenpaket erstellt.

Das Projekt wird mit Hilfe des Ingenieurbüros Björnsen Beratende Ingenieure GmbH aus Koblenz realisiert. Ihre Ansprechpartnerin in der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz ist Berthold Junglas.


Hintergrund

Die zurückliegenden Wochen und Monate haben es geradezu exemplarisch gezeigt: Anhaltender Starkregen kann zu Überflutungen führen und immense Schäden anrichten. Im schlimmsten Fall besteht Gefahr für Leib und Leben. Ergiebige Regenfälle und damit verbundene Überschwemmungen können überall auftreten – unabhängig von der Entfernung zum nächsten Gewässer. Diese Wassermengen können in der Regel von der öffentlichen Kanalisation nicht aufgenommen werden, da sie für derartige Regenereignisse nicht ausgelegt ist. Die „Launen der Natur“ machen auch vor unserer Haustür nicht Halt.

Ziel des Konzeptes ist es, die Vorsorgesituation gegen Starkregen zu verbessern und alle Bürgerinnen und Bürger, die durch Überflutungen mittel- oder unmittelbar betroffen sein können, über die Situation vor Ort zu informieren und gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, um Risiken durch Überflutungen zu minimieren.

Hierzu hat die Verbandsgemeinde Pellenz im Dezember 2020 das Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH mit der Erstellung eines „Örtlichen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes für die Verbandsgemeinde Pellenz“ beauftragt.

Starkregen tritt bevorzugt im Sommer auf und erschwert Vorsorgemaßnahmen durch seine kurzen Vorwarnzeiten und schwierigen Prognosen. Eine erste Einschätzung zur Gefährdungssituation durch Starkregen liefern die Starkregengefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz. Diese Karten geben Hinweise auf die Konzentration von oberflächigem Wasserabfluss bei Starkregen aufgrund der Geländeneigung sowie auf überflutungsgefährdete Bereiche entlang von Tieflagen. Eine weitere wichtige Grundlage zur Erstellung des Konzepts bilden die Erfahrungen aus der Vergangenheit seitens der Verbandsgemeinde, der fünf Ortsgemeinden und der Bürgerinnen und Bürger.

 

Bürgerbeteiligung

In der Vergangenheit traten in der Verbandsgemeinde Pellenz bereits Starkregen- und Hochwasserereignisse auf, die Schäden an privaten und öffentlichen Gebäuden und auch an Infrastruktur zur Folge hatten. Zu diesen Starkregenereignissen in der VG Pellenz zählten in der jüngeren Vergangenheit z. B. der Starkregen mit Schlammlawine im September 2014 in Nickenich, die Schlammlawine im August 2019 im Industriegebiet Plaidt-Süd oder das Hochwasser der Nette in Plaidt infolge von Starkregen am 14./15. Juli 2021.

Die Erfahrungen der Anwohner der einzelnen Gemeinden bilden eine wichtige Grundlage zur Erarbeitung eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes. Dazu findet jeweils vor Ort Workshops statt, in dem die Betroffenen auf kritische Punkte hinweisen und ggf. vorhandene Ideen zur Verbesserung der Situation einbringen können. Vom Ingenieurbüro werden die Vorschläge geprüft und auch weitere Maßnahmen für die kritischen Punkte erarbeitet. Die Ergebnisse werden dann in weiteren Bürgerworkshop den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

Zur Bürgerbeteiligung stehen neben den Bürgerworkshops eine eigens für das Projekt entwickelte Web-Anwendung zur Verfügung, mit der jeder auf potenzielle Gefahrenstellen hinweisen kann.

Neben der grundlegenden und im Wasserhaushaltsgesetz verankerten Eigenverantwortung jedes Einzelnen wird eine bestmögliche Überflutungsvorsorge nur dann zu erreichen sein, wenn möglichst viele am Geschehen Beteiligte zielgerichtet zusammenarbeiten. Das resultierende Maßnahmenpaket, zusammen mit fundierten Informationen an die Betroffenen, sind wichtige Schritte im Rahmen der Vorsorge.

 

Was kann jeder Einzelne tun?

Zunächst kann jeder zum Gelingen des Hochwasserkonzepts beitragen, indem er sich an Veranstaltungen wie den Bürgerworkshops beteiligt und Informationen zu kritischen Stellen beisteuert.

Auch die besten Vorsorgemaßnahmen können eine Überflutung nicht gänzlich verhindern. Viele Maßnahmen sind nur bis zu einer bestimmten Stärke eines Regenereignisses wirksam oder wirtschaftlich umsetzbar. Sie werden, wie z. B. die Kanalisation, auf einen bestimmten maximalen Abfluss bemessen. Bei größeren Abflussmengen sind sie kein wirksamer Schutz mehr.

Deshalb ist die Eigenvorsorge der Betroffenen unverzichtbar. Vorkehrungen gegen Überflutung zu treffen, fällt in den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen und ist im Wasserhaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 festgehalten: „…jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“

Ein Beispiel für Eigenvorsorge ist der Schutz tiefliegender Geschosse gegen Rückstau aus der Kanalisation. Auch relativ einfache Maßnahmen wie Sandsäcke oder Dammbalkensysteme vor Eingängen können oft das Schlimmste verhindern.

Auf jeden Fall ist ein Rundgang durchs Haus und über das Grundstück mit dem Szenario „Hochwasser“ bzw. „Überflutung durch Starkregen“ sinnvoll:

  • Wo sind gefährdete Kellerfenster oder Terassentüren?
  • Muss das Arbeitszimmer mit der teuren Büroausstattung oder das Schlafzimmer / Kinderzimmer im Keller eingerichtet werden? Durch Wasserdruck und aufschwimmende Möbel können Türen schnell blockiert werden und den Ausweg versperren.
  • Sind die Heizungsanlage bzw. die Haustechnik vor Wasser geschützt?
  • Sind wertvolle Dinge (auch Gegenstände mit ideellem Wert wie z. B. Fotoalben) und wichtige Dokumente außerhalb des überflutungsgefährdeten Bereichs untergebracht?
  • Sind Gastanks, aber auch Brennholzstapel, Trampoline und ähnliches so aufgestellt, dass sie nicht mitgerissen werden können und den nächsten Durchlass verstopfen?
  • Auch Pflanzenschutzmittel, Altöl, Lacke u. ä. gehören nicht in den Überschwemmungsbereich eines Gewässers oder in einen überflutungsgefährdeten Raum!
  • Schließlich ist auch der Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu überlegen. Wer sich versichern kann, dieses jedoch nicht tut, erhält im Schadensfall keine staatliche Unterstützung.

 

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