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Eheschließungen
Eheschließungen
Trauen Sie sich... in der Verbandsgemeinde Pellenz
Lassen Sie sich verzaubern von einer beeindruckenden Vulkanlandschaft. Die erloschenen Vulkanpegel prägen bis heute die Landschaft der Pellenz durch Felder, Bachläufe, Burgruinen und stille Gewässer.
Diese Landschaft beeindruckt nicht nur heute viele Besucher, sondern auch schon die Römer vor mehr als 2000 Jahren. Sie ließen sich hier nieder und gaben der Pellenz ein Gesicht, welches heute noch zu erkennen ist.
Sie haben die Möglichkeit sich in unserer schönen Pellenz das Ja-Wort zu geben. Machen Sie Ihre Hochzeit in einem unserer Trauräume zu einem unvergesslichen Tag.
Wir, das Standesamt der Verbandsgemeinde Pellenz, helfen Ihnen gerne dabei.
Doch bevor Sie Sich das Ja-Wort bei uns in der Pellenz geben können, bedarf es noch einer Anmeldung der Eheschließung.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Grundsätzlich ist für die Anmeldung zur Eheschließung das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz) hat. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden.
Natürlich ist es auch möglich beim Standesamt Pellenz die Ehe zu schließen, auch wenn Sie in unserer Verbandsgemeinde keinen Wohnsitz haben. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen von Ihrem Wohnsitzstandesamt an uns versandt (Die Unterlagen müssen spätestens 1 Woche vor Eheschließung bei uns eingehe). Umgekehrt ist es natürlich auch möglich, wenn Sie als Bürger der Verbandsgemeinde Pellenz bei einem anderen Standesamt die Ehe schließen möchten.
Wann kann ich die Eheschließung anmelden?
Sie können die Ehe jederzeit anmelden, jedoch frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin. Um unnötige Wartezeiten zu verhindern bitten wir Sie, vorher mit uns einen Termin zu vereinbaren. Sollten nicht beide Ehepartner zur Anmeldung kommen können, so kann auch ein Ehegatte, mit Vollmacht des verhinderten Partners, die Anmeldung vornehmen. Die Vollmacht können Sie sich in der nebenstehenden Leiste runterladen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hier gibt es viele Möglichkeiten bestimmter urkundlicher Nachweise, die von Paar zu Paar unterschiedlich sein können. Daher bitten wir Sie, die in Ihrem Falle erforderlichen Unterlagen im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Standesamt zu erfragen.
Nach der erfolgten und geprüften Anmeldung erhalten Sie von dem Standesamt eine entsprechende Mitteilung und Ihrer Eheschließung steht nichts mehr im Wege.
Gestaltung der Eheschließung?
Damit Ihr „Hochzeitstag“ der schönste Tag Ihres Lebens und zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, sind wir bestrebt, Ihrer Eheschließung so persönlich wie möglich zu gestalten. Sie haben neben der persönlichen Ansprache des Standesbeamten auch die Möglichkeit Ihre Trauung selber mit zu gestalten, sei es in Form eines musikalischen Stückes oder eines Gedichts, Ihrer Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt.
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