Bauleitplanung / Flächennutzungsplan

Bauleitplanung


Flächennutzungsplan

§ 5 des Baugesetzbuches (BauGB) gibt vor, dass im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen ist.

Es handelt sich beim Flächennutzungsplan um eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. Die Darstellungen umfassen dabei z.B. Wohnbauflächen, Mischbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen, Flächen für die Landwirtschaft etc.

Dies betrifft zum einen solche Flächen, auf denen diese Nutzungen schon vorhanden sind, zum Anderen Flächen, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll.

Für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes ist das nach dem Baugesetzbuch vorgesehen Verfahren (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) durchzuführen. Zudem bedarf es der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Der Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf und hat auch keine Drittwirkung, d.h. er gilt nur für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die diesem im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen haben.

Gemäß § 8 Abs 2 Satz 1 Baugesetzbuch sind die Bebauungspläne der Gemeinden aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

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