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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung in der VG Pellenz
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) bildet neben dem Gebäudeenergiegesetz die Grundlage, um eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Sie ist das zentrale Koordinierungsinstrument der Kommune, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten und maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern beizutragen." (energieagentur.rlp.de)
1. Allgemeine Informationen zur KWP
Derzeit steht die Kommunale Wärmeplanung im Zentrum der Wärmewende in Deutschland, denn die Wärmeversorgung (Raum-Beheizung und Warmwasser-Bereitung) macht hierzulande mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO₂-Ausstoßes. Damit die notwendige Wärmewende und die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme gelingt, und wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwinden können, soll daher jede Kommune strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise klimaneutrale Energien bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dabei eines der zentralen politischen Instrumente, um dies zu erreichen. Hierbei soll die Kommunale Wärmeplanung zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung mit Zieljahr (spätestens) 2045 auf lokaler Ebene beitragen und dabei sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch den Umweltschutz berücksichtigen. Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es somit, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg für eine Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Hierfür hat der Gesetzgeber auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) erlassen, das die Bundesländer verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden (RLP: Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes „AGWPG“). In RLP wurden als planungsverantwortliche Stellen für die Kommunale Wärmeplanung die Städte sowie die Verbandsgemeinden und die verbandsfreien Gemeinden definiert.
2. Ablauf der KWP
Die Steuerungsgruppe der VG-Verwaltung führt das Projekt gemeinsam mit dem zu beauftragenden Planungsbüro durch. In einem Ausschreibungs- / Vergabeverfahren wird ein externes Planungsbüro gesucht und mit der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Der Ablauf der Wärmeplanung ist in § 13 des WPG genau festgelegt. Darüber hinaus sind noch einige zusätzliche Schritte sinnvoll bzw. erforderlich, so dass sich insgesamt folgender Ablauf ergibt:
- Eignungsprüfung
Zu Beginn erfolgt eine Untersuchung des geplanten Gebiets auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen
- Bestandsanalyse
Im Zuge der Bestandsanalyse werden als Grundlage für die weitere Bearbeitung der derzeitige Wärmebedarf oder Wärmeverbrauch des beplanten Gebiets, inklusive der eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturen aufbereitet. Hierbei wird für den Status Quo der Wärmeversorgung eine Treibausgasbilanz erstellt.
- Analyse der lokalen Potenziale
Im Zuge der Potenzialanalyse erfolgt eine quantitative und räumlich differenzierte Ermittlung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung unter Berücksichtigung bekannter Restriktionen. Dabei definiert die Potenzialanalyse nicht den Umfang, in dem bestimmte Technologien tatsächlich zukünftig zum Einsatz kommen werden, sondern zeigt das maximale Potenzial der vorhandenen Technologien auf.
- Entwicklung des Zielszenarios und Einteilung des beplanten Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete
Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios
Im Rahmen des Zielszenarios wird die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet als Ganzes erarbeitet. Dies geschieht im Einklang mit der Einteilung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr. Das Zielszenario beschreibt, wie das Ziel einer auf erneuerbaren Energien und Nutzung von unvermeidbarer Abwärme basierenden Wärmeversorgung im beplanten Gebiet erreicht werden soll. Dazu wird eine Simulation durchgeführt, welche die Transformation und die Entwicklungen (z. B. Endenergieaufwand, Treibhausgasemissionen, Anteil der Gebäude mit Wärmenetzanschluss) bis zum Erreichen der klimaneutralen Wärmeversorgung ermittelt.Einteilung in Wärmversorgungsgebiete
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse werden so miteinander verschnitten, dass die beplanten Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit entsprechenden Wärmeversorgungsarten eingeteilt werden können, um eine kostenoptimale und versorgungssichere erneuerbare Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei kann z. B. zwischen netzbasierten Versorgungsgebieten (Wärme- oder Wasserstoffnetz) und Gebieten für die dezentrale Wärmeversorgung unterschieden werden. Gebiete mit erhöhtem Einsparpotenzial werden ausdrücklich benannt und aufgezeigt.- Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios
Auf Grundlage der Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse und im Einklang mit dem Zielszenario wird in diesem Arbeitsschritt eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr konkret erreichbar zu machen. Die Maßnahmen werden dabei anhand verschiedener Kriterien aufbereitet, priorisiert und in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst
- Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristig angelegter Planungsprozess und die erstmalige Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans nur der „erste Schritt“. In einem im WPG festgelegten 5-Jahres-Turnus wird der erstellte Wärmeplan regelmäßig überprüft bzw. fortgeschrieben. Der erforderliche Umfang der jeweiligen Fortschreibungen ist von vielen Faktoren (z. B. auch von örtlichen Gegebenheiten und weiteren Entwicklungen) abhängig.
- Umsetzung
3. Akteure der Kommunalen Wärmeplanung
Bei der KWP sind zahlreiche relevante Akteure beteiligt, wie z. B. Energieversorgungsunternehmen, Wärmenetzbetreiber etc.
4. Zeitplan und Aktueller Stand der KWP
Zeitplan / Meilensteine (letzte Überarbeitung: 20.10.2025)
Mai 2025 Ratsbeschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß WPG/
AGWPG
September 2025 Ausschreibung der Planungsleistungen
Dezember 2025 Vergabebeschluss des VG-Rates
Dezember 2025 Auftragsvergabe an die Wärmelokal GmbHWichtige Hinweise:
Der Beschluss des Wärmeplans führt nicht automatisch zu einer konkreten Umsetzung der geplanten / dargestellten Inhalte; hierfür sind gesonderte Beschlüsse o. ä. erforderlich.Der Beschluss des Wärmeplans alleine löst nicht frühzeitig die im GEG enthaltene Vorgabe zur Einhaltung von 65 % EE-Anteil bei neuen Heizungsanlagen aus. Dieses erfolgt erst durch eine separate Gebietsausweisung (Möglichkeiten gemäß WPG: Beschluss durch eine Satzung, Erlass einer Rechtsverordnung oder durch Verwaltungsakt), sofern im GEG nicht ein fixer Zeitpunkt definiert ist.
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument – dort enthaltene Ziele / Ergebnisse sind nicht einklagbar.
5. Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Stakeholder und Bürger
Bei Fragen und / oder Anregungen zum laufenden Kommunalen Wärmeplanungsverfahren haben Sie neben den Veranstaltungen mit / zur Bürgerbeteiligung auch die Möglichkeit, uns per E-Mail zu kontaktieren.
6. Die Bedeutung der Kommunalen Wärmeplanung als strategisches Instrument für die Kommune
Die KWP ist ein sehr wichtiges strategisches Instrument für die Kommune und eine Leitplanung, die systematisch prüft und darstellt, in welchen Vierteln, Gebieten und Quartieren der Stadt / Gemeinde sich welche Wärmeversorgungslösung zukünftig am ehesten eignen wird. Dabei werden Strategien erarbeitet und Optionen aufgezeigt.
Die KWP bietet somit eine wichtige einmalige Chance auf dem Weg der Energie- und Wärmewende.Gleichwohl bleibt die KWP rechtlich unverbindlich und es ergeben sich weder für die Kommune, noch für Bürger direkte Pflichten oder Ansprüche daraus, aber:
- Alle erfahren, in welchen Gebieten aktuell kein Wärme- oder Gasnetz vorhanden ist und in welchen Gebieten vermutlich auch kein solches realisiert werden wird.
- Alle erfahren ggfs. die vorhandenen / kommenden Möglichkeiten für einen Wärmenetz-Anschluss eines zusätzlichen Teilgebietes oder die Verdichtung in einem bestehenden Wärmenetz.
- Alle erfahren, in welchen Gebieten zukünftig ein Wärme- oder Wasserstoffnetz denkbar sein könnte.
Wichtig:
Die Kommunale Wärmeplanung darf nicht verwechselt werden mit dem tatsächlichen Bau eines Wärmenetzes oder mit einer bereits beschlossenen konkreten Umsetzungs-Planung hierfür – es handelt sich vielmehr um eine Konzept-Findung und systematische Vorprüfung der vorhandenen Gegebenheiten und Möglichkeiten mit Darstellung der am geeignetsten erscheinenden Lösungs-Ansätze für die zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.7. Ansprechpartner bei der planungsverantwortlichen Stelle Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
Berthold Junglas Cornel Schlüter
Leiter Fachbereich 2+5 Wirtschaft- Klima- und Umweltschutz
Rathausstraße 2-4 Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt 56637 PlaidtE-Mail: kwp@pellenz.de
8. Weiterführende Informationen und Links
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