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Allgemeine Informationen zur Gleichstellung und Gleichstellungsbeauftragten
Allgemeine Informationen zur Gleichstellung und Gleichstellungsbeauftragten
Frauen und Männer sind gleichberechtigt (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz).
Dennoch erfahren Frauen im alltäglichen Leben vielfach Benachteiligungen, wie zum Beispiel:
- beruflich haben sie schlechtere Aufstiegschancen,
- sie haben geringere Einkommen bei gleicher Qualifikation,
- der größte Teil der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen und der Hausarbeit wird von Frauen geleistet,
- in politischen Entscheidungsgremien sind sie unterrepräsentiert und
- Frauen sind häufiger Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind unter anderem:
- Benachteiligung von Frauen in Gesellschaft und Berufsleben abzubauen,
- Hilfestellung und Unterstützung für Frauen zu geben, die Probleme im familiären, beruflichen oder persönlichen Bereich haben,
- Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau,
- gibt Hilfestellung und Unterstützung für ratsuchende Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Einrichtungen,
- Dialog mit der Verwaltung, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien, um die Interessen der Frau bei kommunalen Entscheidungen zu gewährleisten und
- ist Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde.
Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Willkommen sind natürlich auch all diejenigen, die Ideen, Vorschläge und Anregungen für die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen in der Verbandsgemeinde haben.
Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen unter www.mifkjf.rlp.de.
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