Anmeldung der Kannkinder für das Schuljahr 2020 – 2021


Kinder, die nach dem 01.09.2020 sechs Jahre alt werden, also noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung sollen mit Zustimmung der Eltern Kindergarten oder Kindertagesstätte einbezogen werden.

Wir weisen darauf hin, dass das anzumeldende Kind bei der Anmeldung persönlich durch die Sorgeberechtigten unter Vorlage von Geburtsurkunde des Kindes, einem Familienstammbuch oder einem Aufnahmebescheid/Registrierschein vorzustellen ist.

Weiterhin ist eine Bescheinigung über den Besuch eines Kindergartens vorzulegen.

Die Termine an den jeweiligen Grundschulen finden an folgenden Daten statt:

Grundschule Kruft

Dienstag, 04.02.2020 von 07.45 Uhr bis 09.00 Uhr

Tel. 02652 – 6778

Grundschule Nickenich

Dienstag, 04.02.2020 von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Tel. 02632 – 81820

Grundschule Plaidt

Mittwoch, 05.02.2020 von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Telefon: 02632 – 5087

Grundschule Saffig

Donnerstag, 06.02.2020 von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Telefon: 02625 – 4721

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