Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen


Dies hat dann allerdings zur Folge - da sich dieser Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz nicht nur auf die Presse beschränken lässt - dass weder der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pellenz noch die jeweiligen Ortsbürgermeister Auskunft und somit Kenntnis über die anstehenden Jubiläen erhalten und demnach auch nicht persönlich oder in Form eines Gratulationsschreibens zu diesem Ereignis gratulieren können, was sie grds. weiterhin gerne tun.

Da vom Gesetz - wie oben geschildert - eine solche Unterscheidung jedoch nicht vorgesehen ist, bitten wir Bürgerinnen und Bürger, die eine solche Übermittlungssperre in Betracht ziehen oder bereits hinterlegt haben, sich über diese Folgen bewusst zu sein und zu beachten.

Ein derartiger Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen werden.

Bei Fragen zum Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz sowie zu den Gratulationen anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen steht das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Pellenz den Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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