Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz


Zur 6. Verordnung ist ab dem 15.05.2020 eine Änderungsverordnung ergangen. Die Verordnung tritt am 18. Mai in Kraft und gilt bis zum 26. Mai. Mit ihr werden insbesondere die angekündigten Öffnungen im Tourismus-Sektor umgesetzt.
 
Weiterhin ist eine Klarstellung erfolgt, dass Vereinssport unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 und 7 zulässig ist.
 
Konkretisierungen zum Umgang mit standesamtlichen Trauungen und Bestattungen sind in der vergangenen Woche bereits in der Veränderungsverordnung zur 6. Corona-Bekämpfungsverordnung umgesetzt worden und gelten in dieser fort.
 
Die von der Landesregierung angekündigte Aufhebung der Schließung von Freibädern (zum 27. Mai) und Hallenbädern (zum 10. Juni) ist in dieser Verordnung noch nicht umgesetzt. Da diese dann "unter Auflagen" öffnen dürfen, wird derzeit erarbeitet, welche Anforderungen hieran zu stellen sind.
 
Ebenfalls noch nicht in dieser Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt sind die bereits durch die Landesregierung angekündigten Öffnungen bei Veranstaltungen. Da gemäß der Ankündigung bereits zum 27. Mai Veranstaltungen im Außenbereich bis 100 Personen zulässig sein sollen, ist insoweit mit einer entsprechenden Regelung in Kürze zu rechnen.


Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und Schutzmaßnahmen

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