3G-Regel bei der VG Pellenz


Alle Besucher, unabhängig davon, ob sie einen festen Termin haben oder nicht, müssen ab Montag, den 29.11.2021 am Eingang entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat vorzeigen oder einen aktuellen Test präsentieren. Dieser darf bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein und es muss sich um einen PCR- oder PoC-Test handeln (Labortest / zertifizierter Schnelltest). Ein Selbsttest - auch mit Onlinebescheinigung - reicht nicht aus.

„Da die Gesundheit der Bevölkerung sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für uns höchste Priorität hat, empfehlen wir, vor dem Besuch des Rathauses einen Termin zu vereinbaren. Die neuen Regelungen sind aufgrund der leider weiterhin rasant ansteigenden Infektionszahlen notwendig. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz bereits seit vergangenem Montag“, so Oliver Fender, Büroleiter der VG Pellenz.

Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten findet sich im Internet auf www.corona.rlp.de/testen und auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Pellenz: www.pellenz.de  

Hinweis zur „3G-Regelung“: Neben geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen, haben auch getestete Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttests als Zugangsberechtigung ist nicht mehr zulässig.

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