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Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde PellenzWelche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde PellenzEine Meldebestätigung für Renten- und Sozialzwecke sind kostenfrei.
Eine Meldebestätigung für dritte ( Stromerzeuger, Eheschließung, GEZ, usw.) sind kostenpflichtig.
Für diese Leistung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

