- Bürgerservice
- Politik, Rathaus & Gemeinden
- Wirtschaft, Klima- & Umweltschutz
- Familie & Bildung
- Kulturelles & Sport
- Freibad Pellenz
- Barrierefreiheit
Datenschutz Asyl
Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO
Asylbewerberleistungen
Zweck der Verarbeitung:
Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Rechtsgrundlage:
• Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO sowie ggf. Art. 6 Abs. 2 DSGVO
• § 67 ff SGB X
• § 35 SGB I
• AsylbLG
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an
Intern:
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
• Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
• andere Behörden
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO)
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland / eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO)
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen erforderlich ist. Unterlagen zur Antragsstellung und Sachbearbeitung werden in der Regel
zehn Jahre nach Abschluss des Vorgangs zum Jahresende datenschutzgerecht vernichtet.
Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Bearbeitung von Leistungsanträgen bzw. der Aufgabenerfüllung im Rahmen des AsylbLG erforderlich. Die Nichtbereitstellung der geforderten Daten führt in der Regel dazu, dass Anträge nicht weiterbearbeitet werden können und dann gegebenenfalls abgelehnt werden müssen.

