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Datenschutz Bewerber
INFORMATIONSPFLICHT ART. 13 DSGVO
Bewerber
Zweck
Durchführung von Bewerbungsverfahren
Rechtsgrundlage
Durchführung des Bewerbungsverfahrens im Rahmen Ihrer Bewerbung / Initiativbewerbung sowie Aufnahme in einen Bewerberpool für eine spätere Kontaktierung.
Die Rechtsgrundlage zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens ist Art. 88 DSGVO i. V. m. § 20 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Demnach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Sofern besondere Arten personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten) ist die Rechtsgrundlage § 20 Abs. 3 LDSG bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Im Falle der Aufnahme in einen Bewerberpool ist die Rechtgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Intern:
Ihre Bewerbung wird nur an die für den Bewerbungsprozess erforderlichen Personen weitergeleitet.
Extern:
keine
Übermittlung an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Es erfolgt keine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation und ist auch nicht beabsichtigt.
Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)
Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt sechs Monate nach Beendigung des Bewerbungsprozesses unter Berücksichtigung von § 61b Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 15 AGG. Im Falle einer Aufnahme in den Bewerberpool gem. Ihrer Einwilligung erfolgt die Löschung nach Ablauf von 3 Jahren, wenn keine passende Stelle angeboten werden kann. Im Falle einer Einstellung werden die erforderlichen Daten in die Personalakte übernommen.
Information bzgl. der Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten zur Aufnahme in das Bewerberpool erfolgt freiwillig. Bei der Nichtbereitstellung entstehen Ihnen keine Nachteile.
Es ist erforderlich, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Andernfalls können wir Sie beim Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen.
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Eine Automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling findet nicht statt.

