Datenschutz Friedhofswesen

INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO 

Friedhofswesen

Zweck:
Durchführung von Aufgaben im Friedhofs- und Bestattungswesen

Rechtsgrundlage:
•  Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO sowie ggf. Art. 6 Abs. 2 DSGVO,
•  Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG),
•  Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen der angeschlossenen Ortsgemeinden,
•  Gesetz über Ordnungswidrigkeiten(OWiG),
•  Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
•  Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
•  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
•  Die mit der Bestattung oder Beisetzung beauftragten Gewerbetreibenden
•  Den Friedhofsträger
•  Deutsche Meldebehörden
•  Gerichtsvollzieher

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO):

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. In der Regel ist von einer dauerhaften Speicherung auszugehen.


Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Durchführung des öffentlichen Bestattungs- und Friedhofswesens erforderlich.


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