Datenschutz Kindertagesstätten

INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO 

Kindertagesstätten

Zweck:
Durchführung der Kindertagesstättensachbearbeitung

Rechtsgrundlage:
• Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO sowie ggf. Art. 6 Abs. 2 DSGVO
• §§ 62 ff Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII)
• § 67 ff SGB X
• § 35 SGB I
• Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG)
• Satzungen (Benutzungsordnungen) der Träger der Einrichtungen

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
• Andere Behörden (u.a. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
• Träger und Einrichtung der jeweiligen Kindertagesstätte

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO):
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Unterlagen mit Bezug zu Ihnen oder Ihrem Kind werden in der Regel zwei Jahre nachdem Ihr Kind die Einrichtung verlassen hat zum Jahresende datenschutzgerecht vernichtet. Unterlagen zur Festsetzung des Elternbeitrages werden in der Regel zehn Jahren nachdem Ihr Kind die Einrichtung verlassen hat zum Jahresende datenschutzgerecht vernichtet.

Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind insbesondere für Abrechnungen erforderlich. Die Nichtbereitstellung der geforderten Daten kann zum Ausschluss aus dem Aufnahmeverfahren führen.



Hilfe zur Barrierefreiheit

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