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Datenschutz Ordnungsbehörde gem. Art. 14
Informationspflicht gem. Art. 14 DSGVO
Ordnungsbehörde (Bußgeldstelle)
Zweck:
Die Ordnungsbehörde ist befugt, personenbezogene Daten beim Einwohnermeldeamt zum Zweck der Ahndung eines Verkehrsverstoßes einzuholen, sofern die erforderlichen Angaben nicht auf anderem Weg vom Halter des Fahrzeugs bereitgestellt werden
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, § 66 OWiG.
Kategorien personenbezogenen Daten
Bilddaten (Beweismittel), Name, Vorname, Geburtsdatum
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 14 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Intern
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
Extern
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich dem Halter weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es erfolgen keine Übermittlungen an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Eine Absicht zur Übermittlung besteht nicht.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO):
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO unverzüglich gelöscht, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr notwendig sind, die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat, ein Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt wurde, eine unrechtmäßige Datenverarbeitung vorliegt oder wenn die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Von gesetzlichen oder auf anderen Rechtsvorschriften beruhende Aufbewahrungsfristen bleibt eine Löschung unberührt.
Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Quelle der personenbezogenen Daten (Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Die personenbezogenen Daten wurden beim Einwohnermeldeamt erhoben.
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 14 Abs. 2 lit. g DSGVO)
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

