Datenschutz Standesamt

INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO 

Standesamt

Zweck:
Beurkundung von Sterbefällen, Geburten und Eheschließungen

Rechtsgrundlage:
• Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO sowie ggf. Art. 6 Abs. 2 DSGVO
• Personenstandgesetz
• Personenstandverordnung

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:

Intern:
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
• Standesämter und Meldebehörden anderer Verwaltungen
• Aufsichtsbehörden
• Ausländerbehörden, Konsulate
• Finanzämter
• Gerichte
• Jugendämter
• Testamentsregister
• Gesundheitsämter
• Bevölkerungsstatistik

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO)
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
• Personenbezogene Daten im Rahmen der Beurkundung von Geburten: 110 Jahre
• Personenbezogene Daten im Rahmen der Beurkundung: 30 Jahre
• Personenbezogene Daten im Rahmen der Beurkundung von Eheschließungen: 80 Jahre

Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Beurkundung von Sterbefällen, Geburten sowie Eheschließungen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der geforderten Daten kann eine Beurkundung nicht erfolgen.


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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