Datenschutz Steuern und Abgaben

INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO 

Steuern und Abgaben

Zweck:
• Ermittlung der Grundsteuer A (Landwirtschaftskammerbeitrag)
• Ermittlung der Grundsteuer B
• Ermittlung der Gewerbesteuer
• Ermittlung der Hundesteuer
• Ermittlung der Vergnügungssteuer
• Bearbeitung von Stundungen
• Aussetzungen und Erlasse von Steuerforderungen

Rechtsgrundlage:
• Art. 6 Abs. 1 und 2 DSGVO
• Abgabenordnung sowie Abgabensatzungen
• Kommunales Abgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG RP)
• Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
• Grundsteuergesetz sowie Gewerbesteuergesetz
• Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
• Absatzförderungsgesetz

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere des Fachbereichs Kasse/Vollstreckung
Extern:
• andere öffentliche Stellen, die im Rahmen der Amtshilfe berechtigt sind, diese Informationen zu erhalten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO):
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Maßstab hierfür sind die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gem. § 169-171 Abgabenordnung. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung). Die vorgegebenen Fristen betragen größtenteils bis zu zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem das Abgabenverfahren endet.

Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die Nicht-Bereitstellung Ihrer Daten kann zu Ermittlungsmaßnahmen führen. Zudem müssen Sie mit einer für Sie negativen Sachentscheidung rechnen.


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