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Datenschutz Untersuchungsberechtigungsschein
INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO
Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsschein
Zweck:
Zweck ist das Speichern personenbezogener Daten aufgrund Ihres oben genannten Antrages zur Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines und zur Protokollierung des Antragsdatums. Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten gespeichert:
• Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer
Rechtsgrundlage:
- Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 32-33 JArbSchG.
Empfänger oder Kategorien:
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
Ihre Daten werden innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung der oben genannten Aufgaben zwingend zu befassen sind.
Extern:
Die Daten werden nicht an Extern weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO)
Die Daten werden nur zum Zweck des Nachweises über die Ausgabe eines Untersuchungsberechtigungsscheines nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gespeichert.
Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften.

