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Datenschutz Wasser
INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO
Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
Zweck:
- Festsetzung
- Erhebung
- Herabsetzung
- Vollstreckung
der Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Rechtsgrundlage:
- Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO
- Kommunalabgabegesetzes
- Abgabeordnung
- Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
keine
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO):
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§ 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz i.V.m. §§ 169-171 und 228-232 Abgabenordnung (AO) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung i.V.m. den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für Buchungsbelege.
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a AO).
Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind insbesondere für Abrechnungen erforderlich. Die Nichtbereitstellung der geforderten Daten kann zum Ausschluss aus dem Aufnahmeverfahren führen.

