Datenschutz Zuwendung

INFORMATIONSPFLICHT NACH ART. 13 / 14 DSGVO 

Zuwendungen und Förderungen

Zweck:
Bearbeitung von Fördermittel- und Zuwendungsangelegenheiten

Rechtsgrundlage:
• Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO sowie ggf. Art. 6 Abs. 2 DSGVO
• Gemeindeordnung sowie Gemeindehaushaltsverordnung für Rheinland-Pfalz,
• Förderrichtlinien

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
• Bewilligungsbehörden und ggf. vorgelagerte Instanzen (u.a. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen, etc.)

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO):
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO):
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Förder- und Zuwendungsunterlagen werden nach Ablauf der entsprechenden Zweckbindungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.

Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten:
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Bearbeitung von Fördermittel- und Zuwendungsverfahren erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der geforderten Daten kann eine Bearbeitung von Förderungen und Zuwendungen nicht erfolgen.


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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